Alterungsbeständigkeit (von Papier)

alterungsbeständiges Papier muss eine Reihe Foderungen erfüllen

Die sogenannten „Frankfurter Forderungen“ (Ergebnis eines Symposiums der Deutschen Bibliothek und der Gesellschaft für das Buch) legen eine Reihe von Eigenschaften fest, die Papier erfüllen muss, das als „alterungsbeständig“ bezeichnet wird:

  • der PH-Wert liegt zwischen 7,5 und 9
  • mindestens 3% Anteil an Calciumcarbonat
  • Herstellung zu 100% aus gebleichtem Zellstoff
  • holzfrei (als Natur- oder Streichrohpapier)

Daneben gibt es allerdings weitere Normen, die von Herstellern und Experten zur Bewertung dieser Eigenschaft herangezogen werden. Die derzeit gültige internationale Norm DIN ISO 9706 fordert:

  • einen ph-Wert zwischen 7,5 und 10
  • mindestens 2% Anteil an Calciumcarbonat
  • Zellstoff von besonderer Güte (h'frei) oder Kappa-Zahl < 5,0

Dabei gibt die Kappa-Zahl Auskunft über Härte, Aufschlussgrad und Bleichbarkeit von Papier. Weitere Normen sind die DIN-ISO-6738 sowie die amerikanische ANSI-Norm Z 39.48. Von besonderer Wichtigkeit ist dieses Kriterium für alle Papiere und Kartons, die als Informationsträger große Lagerzeiten überstehen müssen (Archive, Bibliotheken etc.).

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