Druckfreigabe zur Fehlervermeidung

Druckfreigaben werden vom Kunden erteilt

Unter dem Begriff „Druckfreigabe“ wird die rechtlich relevante Zustimmung zum endgültigen Druck der vom Kunden in Auftrag gegebenen Druckerzeugnisse verstanden. Die Druckfreigabe erfolgt nach Vorlage der Druckvorstufe: Hierbei handelt es sich um einen Kontrollausdruck in gedruckter oder elektronischer Form nach kompletter Bearbeitung von Texten, Bildern und dem vom Kunden gewünschten Layout. Kunden erhalten an dieser Stelle die Möglichkeit, das bestellte Druckerzeugnis hinsichtlich Form, Inhalte, Layout und drucktechnischer Ausführung vor der Druckfreigabe gründlich zu prüfen.

Mit der Druckfreigabe geben Auftraggeber grünes Licht für die endgültige Druckproduktion. Änderungen sind nun nicht mehr möglich bzw. ziehen Zusatzkosten für den Auftraggeber nach sich. Damit zählt die Druckfreigabe sowohl für Kunden als auch für Auftragnehmer zu einem der wichtigsten Schritte innerhalb der Auftrags- und Vertragsabwicklung, da hiermit Haftungsaspekte verbunden sind.

Generell und insbesondere auch bei arbeitsteiligen Produktionen gilt nach erfolgter Druckfreigabe: Kommt es zu Abweichungen vom vorgelegten Kontrollauszug, so haftet der Auftragnehmer. Fehler, die im Rahmen der Druckfreigabe nicht reklamiert wurden, gehen zu Lasten und Kosten des Auftraggebers. Für bereits freigegebene Druckaufträge ist ein Widerruf ausgeschlossen. Auftraggeber sind hier zur Abnahme der Druckerzeugnisse verpflichtet.

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